Garantenstellung

Garantenstellung
im Strafrecht bei unechten  Unterlassungsdelikten Voraussetzung für ein strafbares Handeln. Besteht nach Gesetz, Vertrag oder aus einem anderen Grund eine Rechtspflicht zum Handeln, die der Verpflichtete unterlässt und dadurch einen anderen schädigt, so kann strafrechtliche Verantwortlichkeit entsprechend der Strafbarkeit für positives Tun gegeben sein.
- Beispiel: Eltern helfen ihrem ertrinkenden Kind nicht; Bestrafung wegen Totschlags.

Lexikon der Economics. 2013.

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